Allgemeine Informationen

Kooperationsklassen können an Grund- und Mittelschulen eingerichtet werden.

Aufgrund des Schulspiels werden 3 bis 5 Kinder nochmals überprüft und dann mit Zustimmung der Eltern als Kooperationskinder eingestuft. Die Kooperationskinder können Defizite in den verschiedensten Bereichen haben, z. B. visuelle oder auditive Wahrnehmung, Sprache, Verhalten. Man geht davon aus, dass diese Schüler mit der entsprechenden Förderung und einer kleineren Lerngruppe innerhalb der (ersten) 2 Schuljahre ihre Probleme überwinden können und dann als Regelschulkinder die Grundschule ohne weitere besondere Förderung durchlaufen können. Die Namen der Kooperationskinder sind nur der Klassenlehrerin, der Sonderschulpädagogin und der Schulleitung bekannt.

Eine Kooperationsklasse ist ansonsten eine ganz normale Klasse, das heißt, es werden die normalen Kriterien zur Klassenbildung angewandt plus den 3 bis 5 Kooperationskindern.

Wir arbeiten nach dem gleichen Lehrplan und haben deshalb das gleiche Pensum in einer Woche und wir schreiben die gleichen Proben.

Vorteile für alle Kinder einer Kooperationsklasse

Aufgrund der Kooperationskinder haben wir 2 große Vorteile:

  • Wir haben entweder eine Sonderpädagogin oder eine zusätzliche Lehrerin für so viele Stunden in der Klasse, wie wir Kooperationskinder haben. Jedes Kind, was auch nur kurzzeitig Schwierigkeiten hat, darf gefördert werden.
  • Die Sonderpädagogin oder zusätzliche Lehrerin arbeitet entweder mit der Klassenlehrerin im Klassenzimmer zusammen (Teamteaching) oder kann einzelne Kinder oder Kleingruppen herausnehmen und sie in Absprache mit der Lehrerin fördert.

Kontakt

Grundschule an der Ammer
Lohgasse 17
82362 Weilheim i.OB

Telefon 0881 3597
E-Mail grundschule@ammerschule.de